Auf Grundlage einer EU‑Richtlinie sollen ab 2033 nur noch einheitliche, fälschungssichere Führerscheindokumente im Umlauf sein. In Deutschland müssen insbesondere etwa 15 Mio. Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 sowie rund 28 Mio.
Kartenführerscheine, die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
Die neue Regelung betrifft Motorrad‑ und Pkw‑Führerscheine gleichermaßen.
Nur 15 Jahre Gültigkeit für neue Führerscheine
Gemäß dem Stufenplan ändert sich das Verfahren beim Umtausch nicht grundlegend: Es handelt sich weiterhin um einen verwaltungsmäßigen Austausch, bei dem keine neue Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung erforderlich ist.
Wer trotz Fälligkeit weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Außerdem: Die ab dem Umtausch ausgegebenen neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.
Umtauschfristen für Führerscheine
Um die Behörden nicht zu überlasten, wurde ein Stufenplan eingeführt, der sich nach Geburts‑ und Ausstellungsjahr orientiert. Für Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt:
- Ausstellungsjahr 1999‑2001 Umtausch bis 19. Januar 2026.
- Ausstellungsjahr 2002‑2004 Umtausch bis 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005‑2007 Umtausch bis 19. Januar 2028.
- Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029.
- Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030.
- Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031.
- Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032.
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033.
Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) entscheidet das Geburtsjahr der Inhabenden über den Umtauschtermin.
Was wird für den Führerschein-Umtausch benötigt?
Wer den Führerschein tauschen möchte, braucht:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ein biometrisches Passfoto (Größe 35 × 45 mm).
- Den aktuellen Führerschein.
Hat die Fahrerlaubnisbehörde, die den alten Führerschein ausgestellt hat, nicht den Sitz am aktuellen Wohnort, dann wird zusätzlich eine sogenannte "Karteikartenabschrift" jener ursprünglichen Behörde benötigt – diese kann meist per Post, telefonisch oder online angefordert werden und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.












