Gesetzesänderung: Digitale Führerscheine und Fahrzeugscheine

Digitalisierung im Straßenverkehr
Kabinett beschließt Gesetzesänderung

ArtikeldatumVeröffentlicht am 12.02.2025
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Digitaler Führerschein Smartphone
Foto: Pixabay / Bundesdruckerei / Patrick Lang

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (12.02.2025) einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Die Novelle zielt darauf ab, die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung wichtiger Fahrzeugdokumente zu schaffen und Verwaltungsprozesse zu modernisieren.

Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein

Kernpunkte des Entwurfs sind die Einführung eines digitalen Führerscheins und die Digitalisierung des Fahrzeugscheins. Künftig sollen Autofahrer diese Dokumente auf ihrem Smartphone mitführen können.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte: "Wir passen das Straßenverkehrsrecht an moderne Erfordernisse an und treiben die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen voran."

Der Gesetzentwurf umfasst weitere Neuerungen:

  1. Digitale Parkraumkontrolle: Kommunen erhalten mehr Spielraum für effektive Parkraumbewirtschaftung. Statt Parkscheinen hinter der Windschutzscheibe soll künftig die digitale Angabe des Kennzeichens ausreichen.
  2. Verbesserte Fahrzeugdaten-Auskunft: Das Kraftfahrt-Bundesamt plant eine Online-Plattform, auf der Bürger anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer Informationen zu Rückrufen und technischen Daten abrufen können.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit sieht der Entwurf zudem folgende Maßnahmen vor:

  1. Verbot des Punktehandels: Gewerbliche Anbieter, die Verkehrssündern helfen, sich Bußgeldern oder Fahrverboten zu entziehen, sollen künftig mit Strafen von bis zu 30.000 Euro rechnen müssen.
  2. Ausbau der Unfallforschung: Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen soll ihre Unfallforschung intensivieren, um Empfehlungen für mehr Verkehrssicherheit zu erarbeiten.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Ein genaues Datum für die Einführung der digitalen Dokumente wurde bislang nicht genannt.