Wenigstens im Stau bei Stillstand auf der Autobahn an den Blechkolonnen vorbeifahren zu dürfen statt mittendrin stehen und schmoren müssen – so viel Freizügigkeit müsste doch machbar sein. Mit dieser Kernforderung seiner im Frühjahr 2015 gestarteten Petition sprach Initiator Dieter Balboa aus Offenbach vielen Motorradfahrern aus der Seele. Genau 135.248 gaben online ihre Zustimmung. Auch MOTORRAD hatte mehrfach zur Stimmabgabe aufgerufen. Im September 2015 ging Volkes Forderung beim Bundesverkehrsministerium ein. 2016 hat der Bundestag darüber entschieden – und abgelehnt.
Petition zur Staudurchfahrt 2009 abgelehnt
In der Begründung dazu führt der Petitionsausschuss des Bundestages an, dass die gleiche Forderung schon 2009 mehrheitlich von den Bundesländern abgelehnt worden war. Außerdem sei es im Stau stets Sache der Polizei, zu entscheiden, wer in Extremfällen, etwa bei enormer Sommerhitze, auf der Standspur aus einem Stau flüchten dürfe.
Durchfahrt in Extremsituationen geduldet
Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. durch drohenden Hitzekollaps) könnten sich Motorradfahrer ja auch auf "rechtfertigenden Notstand" berufen, um sich in Sicherheit zu bringen. In sonstigen Fällen jedoch halte es der Petitionsausschuss des Bundestages Motorradfahrern gegenüber "für angezeigt, (im Stau, Red.) den Motor abzustellen und das Motorrad mit dem Ständer im Stand zu halten", heißt es abschließend zur Begründung.
Petition Stadurchfahrt 2019
2019 versuchte es Jannis Friedrich, der eine Petition zu diesem Thema beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. Die Petition 91425 befindet sich derzeit (28.8.2020) noch in der Prüfung.
Petition Staudurchfahrt 2020
Derweil, am 15. August 2020, startete nun Björn Greis eine erneute Petition zum Thema "Legalisierung der Staudurchfahrt für Motorräder" startet. Der Wortlaut zur Petition :
"Legalisierung der Staudurchfahrt für Motorräder
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein langsames Durchfahren des Staus auf deutschen Autobahnen, für Motorradfahrer legalisiert wird.
Begründung
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Befahren der Rettungsgasse, das Hindurchschlängeln zwischen unterbrochenen Fahrzeugkolonnen sowie die Benutzung der Standspur verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren. Um den fahrbereiten Zustand zu wahren, darf der Helm nicht abgesetzt werden, auch das Öffnen der Schutzkleidung führt im zäh fließenden Verkehr (sog. Stop-and-go) zu einem reduzierten Schutz des Motorradfahrers. Zusätzlich wird der Motorradfahrer im Vergleich zu Kraftfahrzeugfahrern in geschlossenen Fahrzeugkabinen übermäßig durch Fahrzeugabgase belastet was zu Ermüdung und Schwindelgefühlen führen kann."