Straßenverkehrsordnung (StVO) - Änderungen für 2020

Das ändert sich 2020 Neue Regeln und Gesetze für Motorradfahrer

Auch 2020 gibt es wieder einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir werfen einen Blick auf die neuen Regeln, Gesetze und Strafen, die insbesondere Motorradfahrer betreffen.

Straßenverkehrsordnung (StVO) - Änderungen für 2020. BMVI, BMW.

Die größten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung für das kommende Jahr betreffen zwar überwiegend Radfahrer, doch auch Motorradfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich auf neue Regeln, Gesetze und Strafen einstellen. Noch nicht alle Änderungen haben auch den Segen des Bundesrats, dessen Zustimmung noch vor Jahresfrist gilt aber als sicher. Wir fokussieren uns hier auf die Änderungen, die vor allem Einfluss auf uns Motorradfahrer haben. Unsere Kollegen von auto-motor-und-sport haben dagegen eine vollständige Auflistung angefertigt, die hier zu finden ist.

Neues Verkehrsschild soll Zweiradfahrer schützen

Das bisherige Überholverbot – ein rotes und ein schwarzes Auto nebeneinander im roten Kreis – schließt Einspurfahrzeuge nicht ein. Konkret: Bei Einhaltung des Sicherheitsabstands dürfen Autos Motorräder trotz des Verbots überholen. Das soll ein neues Schild (unten) nun korrigieren: Es verbietet laut Verordnung des Bundesverkehrsministeriums mehrspurigen Fahrzeugen, einspurige zu überholen.

Straßenverkehrsordnung (StVO) - Änderungen für 2020.
BMVI.
Dieses neue Verkehrsschild könnte in naher Zukunft öfter auf deutschen Straßen zu sehen sein.

Aufgestellt werden soll es an „besonders gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten“ wie Engstellen, Gefällen und Steigungen. Zwar soll das Verbot hauptsächlich Radfahrer schützen, schließt Motorräder aber ausdrücklich mit ein. Bei Verstoß drohen 150 Euro Bußgeld.

Mehr Schutz für Radfahrer

Die meisten weiteren Gesetzesänderungen sollen vor allem Fahrradfahrern zugute kommen. So muss zum Schutz von Radfahrern in Zukunft ein Mindestabstand beim Überholen innerorts von 1,5 Metern eingehalten werden. Außerorts beträgt der zukünftig vorgeschriebene Mindestabstand zwei Meter. Wenn es einen Radweg gibt, gilt in Zukunft ein Parkverbot von bis zu acht Metern vor Kreuzungen und Einmündungen. Außerdem gilt künftig in Fahrradzonen ein Tempo-Limit von 30 km/h. Der Radverkehr darf in diesen Zonen nicht gefährdet oder behindert werden. Weitere Strafen gibt es zudem, wenn Radfahrer durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe gefährdet oder durch das Parken auf dem Radweg behindert werden. Auch ein Unfall eines Radfahrers, der aufgrund des Haltens auf dem Schutzstreifen initiiert wurde, wird in Zukunft bestraft.

Wer unerlaubt eine Rettungsgasse benutzt, muss sich zukünftig auf eine noch empfindlichere Strafe einstellen. Auch das Nichtbilden selbiger wird härter bestraft. 100 bis 300 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte stehen nun im Strafenkatalog. Ein Fahrverbot war vor der Gesetzesänderungen nicht möglich gewesen.

125er für Autofahrer & Euro 5 für Motorräder

Zuletzt wurde darüber diskutiert, ob Autofahrer in Zukuft Zweiräder mit 125 cm³ fahren dürfen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Nun hat der Bundesrat der neuen Regelung zugestimmt. Autofahrer müssen ihren Führerschein bereits seit fünf Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein. Zudem müssen mindestens neun Fahrschuleinheiten (jeweils 90 Minuten) absolviert werden. Prüfungen sind nicht notwendig. Eine weitere Änderung betrifft den Zweirad-Nachwuchs: Der Bundestag hat nach dem Bundeskabinett und dem Bundesrat beschlossen, dass der Moped-Führerschein in Zukunft ab 15 erworben werden darf. Bisher liegt das Einstiegsalter bei 16 Jahren.

Yamaha MT-125.
Yamaha
Dürfen Modelle wie die Yamaha MT-125 zukünftig auch von Autofahrern bewegt werden?

Für 2020 steht zudem die neue Euro 5-Norm in den Startlöchern - zunächst für Typenzulassungen, also neue Modelle. Ab 2021 gilt die neue Norm dann für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.

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