Sachsen fordert Tempo 60 für Kleinkrafträder
Mehr als 52.000 Menschen unterstützen bereits die Forderung, die Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern anzuheben. Jetzt bringt Sachsen Bewegung in die Diskussion: Der Freistaat will auf Bundes- und damit perspektivisch auch auf EU-Ebene eine Änderung durchsetzen.
Am 29. September 2026 beschloss das sächsische Kabinett auf Initiative von Staatsministerin Regina Kraushaar, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Dieser soll die Bundesregierung auffordern, sich in Brüssel für eine Anpassung der Regelungen einzusetzen. Ziel ist, Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h zuzulassen.
EU-Recht begrenzt auf 45 km/h
Die Initiative ist notwendig, weil die 45-km/h-Grenze nicht auf einer deutschen Vorschrift basiert. Kleinkrafträder der EU-Fahrzeugklasse L1e-B sind als zweirädrige Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h definiert.
Ein Alleingang Deutschlands wäre daher kaum möglich. Sollten neue Kleinkrafträder künftig 60 km/h fahren dürfen, müsste das europäische Typgenehmigungsrecht geändert oder eine rechtssichere Sonderregelung geschaffen werden.
Genau das strebt Sachsen an: Die Bundesregierung soll das Thema in Brüssel vorantreiben und eine Anpassung der EU-Vorgaben erreichen.
Warum dürfen manche Vespa, Simson, etc. 60 km/h fahren?Bei älteren Kleinkrafträdern gilt nicht automatisch die 45-km/h-Grenze. Je nach Zeitpunkt und Land der Erstzulassung sowie der damaligen Fahrzeugklasse können für einzelne Modelle die früher genehmigten Geschwindigkeiten gelten – etwa 50, oder in bestimmten Fällen bis zu 60 km/h. Das betrifft nicht nur DDR-Fahrzeuge, sondern kann grundsätzlich auch ältere Vespas und andere Kleinkrafträder betreffen.
Entscheidend sind jedoch die konkrete Betriebserlaubnis und die Fahrzeugpapiere. Das Alter oder eine nachträglich mögliche Höchstgeschwindigkeit allein begründet keinen Anspruch auf Tempo 60. Nur wenn die entsprechende bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit seinerzeit genehmigt und für das Fahrzeug nachweisbar ist, greift der Bestandsschutz.
Zweitakt-Eigenbau 4-Zylinder-Simson
Petition schlägt "AM+" als Lösung vor
Die Initiatoren einer Online-Petition haben das EU-Problem bereits bedacht (hier geht's zur aktuellen Petition). Sie schlagen eine nationale Zusatzregelung namens "AM+" vor. Damit könnten 50er-Roller in Deutschland bis zu 60 km/h fahren, ohne sie aus der bisherigen Kleinkraftrad-Kategorie herauszulösen.
"AM+" ist jedoch bislang weder eine Führerscheinklasse noch eine gesetzliche Regelung. Ob dieser Vorschlag mit dem EU-Typgenehmigungsrecht vereinbar wäre, müsste politisch und juristisch geprüft werden.
Die sächsische Initiative geht weiter: Sie fordert ausdrücklich, die europäischen Vorschriften anzupassen.
Bundestagsabgeordnete anschreiben
Die Initiatoren der Petition sehen in Sachsens Vorstoß eine Chance, das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Sie rufen Unterstützer dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben.
Dabei sollen sie auf die Bundesratsinitiative hinweisen und die Abgeordneten auffordern, sich für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h einzusetzen. Zudem sollen sie eine Änderung der EU-Regelungen unterstützen.
Noch keine beschlossene Änderung
Die Bundesratsinitiative bedeutet nicht, dass 50er-Roller bald schneller fahren dürfen. Zunächst müsste der Bundesrat den Antrag behandeln. Danach wäre die Bundesregierung gefragt, das Anliegen in Brüssel einzubringen.
Bis zu einer tatsächlichen Änderung gelten die bisherigen Vorschriften. Für moderne Kleinkrafträder bleibt es bei der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Ob sich auf EU-Ebene eine Mehrheit für eine neue Kleinkraftradklasse oder eine Sonderregelung findet, bleibt offen. Sachsens Vorstoß könnte der Debatte jedoch neuen Schwung verleihen.












