Ende Juni 2026 verabschiedete der spanische Ministerrat eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung – zum Schutz von Motorradfahrern und anderen besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern, sagt die spanische Straßenverkehrsbehörde DGT. Darunter einige wichtige neue Regeln, die deutsche Touristen betreffen und deren Nichtbeachtung teuer werden kann. Aber jetzt erst einmal zur neuen Regelung für die Staudurchfahrt:
Staudurchfahrt legal auf dem Standstreifen
Vermeintlich gute Nachrichten hat das DGT ab dem 1. Oktober für staugeplagte Motorradfahrer und Rollerfahrer. Auf ausgewiesenen und entsprechend beschilderten Autobahnen dürfen Biker bei Stau oder stockendem Verkehr legal auf dem Standstreifen fahren. Natürlich begrenzt auf 30 km/h, ähnlich dem seit letztem Jahr erlaubten Lane-Splitting auf dem Autobahnring um Paris – wobei hier zwischen den Fahrspuren gefahren werden darf.
Wer plant, im Herbst nach Spanien zu fahren, sollte aufmerksam sein. Das DGT hat die Autobahnen noch nicht vollständig benannt, auf denen das Fahren auf dem Standstreifen erlaubt werden soll, ebenso fehlt ein genauer Hinweis, wie die Beschilderung aussehen wird.
- Eine für uns noch offene Frage: Wie lautet die Regel an Stellen, an denen es Abfahrten von der und Auffahrten auf die Autobahn gibt, also für Bereiche, in denen der Standstreifen in die Verzögerungsspur übergeht?
- Und: Befreit die Autobahnmeisterei auf diesen Strecken vermehrt die Standstreifen von allerlei Reifen-mordendem Unrat?
Egal, wie und wo in Spanien das Motorrad fährt: Die Kleidung muss den neuen Regeln entsprechen.
CE-Handschuhe und geschlossene Schuhe werden Pflicht
An heißen Tagen lockt die leichte Kleidung. Und in der Nähe von Stränden sogar die sehr leichte Version: Nackte Hände oder luftige Handschuhe und leichte Schlappen. Das gilt ab dem 1. Oktober 2026 in Spanien als schwere Ordnungswidrigkeit und kostet 200 Euro – wohl je Verstoß. Sprich 400 Euro wer keine zertifizierten Handschuhe und zudem noch offene Schuhe trägt.
Handschuhe mit CE-Norm werden Pflicht. Schuhe hingegen müssen geschlossen sein, Sandalen und Flip-Flops sind daher tabu.
Doch das mit der Handschuhpflicht gilt allerdings nicht unmittelbar zum 1.10.2026. Bisher ist noch nicht klar, was einen Handschuh in Spanien zum Schutzhandschuh für Motorradfahrer klassifiziert. In Deutschland ist das neben dem CE-Label durch das PSA-Label als persönliche Schutzausstattung üblich. Bis dahin können weiterhin Handschuhe verwendet werden, wie sie heute bereits üblich sind.
Helmpflicht nachgeschärft
Die Helmpflicht in Spanien wird schärfer. Mussten Helme bisher zum Motorradfahren geeignet sein, müssen sie ab 1. Oktober 2026 offiziell homologiert sein. Für die meisten Motorradfahrer dürfte sich dadurch allerdings wenig ändern, da in der Regel meist Helme mit einer ECE-Zulassung nach 22.05 oder 22.06 verkauft werden. Und trotzdem ist die Helmpflicht in Spanien schärfer als in Deutschland. Hierzulande muss der Helm "für das Motorradfahren geeignet sein", während offiziell nur Helme verkauft werden dürfen, die genormt sind.
Das Ergebnis dürfte zwar gleich sein, doch rein formell kann der Kopf in Deutschland auch ohne Norm legal behelmt sein. Mit der neuen Pflicht möchte Spanien Billig-Helme aus dem Verkehr ziehen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026.
Bereits 2024 kam das Thema erstmals auf, damals war sogar von einer Pflicht von geschlossenen Helmen die Rede, davon sagt die Reform bisher nichts.







