Entwickelt hat das System die französische Umweltorganisation Bruitparif, auf öffentlichen Straßen getestet wird es seit Ende September 2019 in Paris, im Vorort Villeneuve-le-Roi und im ländlichen Raum bei Chevreuse. Seit Januar 2022 stehen auch Testgeräte in Nizza, Toulouse, Rueil-Malmaison, Bron, und Saint-Forget. Vier Mikrofone nehmen dabei die Geräusche aus der Umgebung auf und leiten sie zur Analyse an einen Computer weiter. Im ersten Schritt waren vor allem Baustellen und öffentliche Versammlungsorte von Medusa "belauscht" worden. Mittlerweile ist das System patentiert und weitere Tests im Straßenverkehr sind angeschoben. Auch am Pass Col de la Schlucht in den Vogesen, wo ein Grenzwert von 80 Dezibel gilt – Fahrgeräusch – also der alte mittlere Grenzwert für volle Beschleunigung im zweiten und dritten Gang ab 50 km/h nach Euro 3.
135 Euro Strafe bei Lärmblitzer
Das Medusa-System soll das reine Detektionssystem von Lärmquellen mit einer Kamera zur Aufzeichnung des Kennzeichens des überlauten Fahrzeugs koppeln – und zwar beim Motorrad entsprechend von hinten. Das passt zur Praxis in Frankreich, wo die Halterhaftung im Straßenverkehr höher wiegt als die Fahrerhaftung. In der Testphase soll nun noch ermittelt werden, welcher Grenzwert für den Geräuschpegel dann letztendlich den Blitzer auslöst. Das Bußgeld wird zwar noch nicht verhängt, steht aber bereits fest: 135 Euro kostet es, wenn der Lärmblitzer auslöst. Eine mögliche Strafverfolgung könnte ab Herbst 2022 in Kraft treten.

Lärmradar flächendeckend ab 2023
Ob nun mit Knöllchen oder ohne: Der flächendeckende Einsatz des Lärmradars zur Bestimmung kritischer Lärmcluster könnte ab 2023 in Frankreich folgen. Mittel- oder langfristige Folgen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote könnten dann auch ohne Individualstrafe für einzelne Lärmsünder sein.
Lärmblitzer in Deutschland?
In den aktuellen, teils hochemotionalen Debatten über Motorradlärm, Fahrverbote, Grundlagen und Interpretationen würde ein Lärmmesssystem, gekoppelt an Strafen, einigen Parteien gut passen. Derzeit fehlt dazu in Deutschland eine entsprechende rechtliche Grundlage und vor allem eine dem enormen Aufwand angepasste Strafhöhe: Übermässiger Lärm durch ein Fahrzeug ist derzeit mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt. Geplant ist zwar eine Erhöhung auf 100 Euro, aber der Beschluss dazu fehlt noch.
Fazit
Erneut macht Frankreich Druck in Sachen Verkehrsberuhigung. Nachdem in Paris auch aus Lärmgründen nur noch 30 gefahren werden darf, geht das Lärmradar mit Blitzfunktion einen großen Schritt weiter und soll Autos, Lkw und Zweiräder gleichermaßen kontrollieren. Klar: Hier und da wird das System an spaßigen Motorradrouten zum Einsatz kommen. Ob Medusa soweit ist, eine größere Gruppe Krafträder zu separieren ist spannend, ebenso ob eine Gruppe leiser Motorräder nicht lauter wahrgenommen wird als es das Einzel-Krad eigentlich ist.