Führerschein soll günstiger werden: Kabinett beschließt Reform für Fahrausbildung

Kabinett beschließt Reform für Fahrausbildung
Führerschein soll 2027 günstiger werden

ArtikeldatumVeröffentlicht am 21.05.2026
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Führerschein wird 2027 günstiger
Foto: Rolf Henniges

Der Führerschein ist in Deutschland immer teurer geworden: Für den Pkw-Führerschein der Klasse B nennt das Bundesverkehrsministerium aktuell einen Durchschnittspreis von rund 3.400 Euro. Am 20. Mai 2026 hat das Bundeskabinett deshalb den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Fahrausbildung moderner, sicherer und vor allem günstiger machen soll.

Weniger Bürokratie für Fahrschulen

Wichtig für alle, die bald fahren (oder wieder einsteigen) wollen – egal, ob Auto oder Motorrad: Der Gesetzentwurf zielt nicht nur auf Fahrschüler, sondern auch auf eine spürbare Entlastung der Fahrschulen durch weniger Bürokratie.

Ziel: Kosten senken und Sicherheitsstandards halten

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder setzt in der Pressemitteilung den Rahmen: Der Führerschein sei "Schlüssel zur Freiheit", Mobilität dürfe kein Privileg sein. Der Kern der Reform ist eine Kombination aus:

  • Digitalisierung
  • Bürokratierückbau
  • mehr Transparenz bei Preisen und Qualität

Die Verkehrssicherheit bleibt laut Ministerium oberstes Gebot.

Theorieunterricht: Präsenzpflicht soll wegfallen

In der Theorie soll das nötige Wissen weiterhin vermittelt werden, aber mit deutlich mehr Freiheit bei den Lernwegen:

  • Keine Pflicht mehr zum Präsenzunterricht
  • Theorie kann vollständig digital erfolgen (z. B. per App)
  • Fahrschulen entscheiden selbst, ob und wie sie die Theorie vermitteln

Das soll Zeit sparen und Kosten senken – für Fahrschüler ebenso wie für Fahrschulen.

Keine Vorgaben mehr für Schulungsräume und Ablauf

Ein weiterer großer Block ist die Entbürokratisierung:

  • keine Vorgaben mehr zu Schulungsräumen, Fahrschulen müssten keine Schulungsräume mehr vorhalten
  • keine Vorgaben mehr zu Reihenfolge und Form der Wissensvermittlung, damit würden auch Kontroll- und Überwachungspflichten der Länder reduziert

Theorieprüfung: Fragenkatalog soll deutlich kleiner werden

Der Fragenkatalog ist laut dem Bundesministerium für Verkehr in den letzten Jahren auf über 1.100 Fragen angewachsen. Geplant ist:

  • Reduktion um rund ein Drittel
  • Fokus auf Inhalte im Einklang mit EU-Richtlinien
  • mehr praxisnahe und verständlichere Fragen

Ziel: Entlastung, ohne die Ausbildungsqualität abzusenken.

Praxis: keine feste Anzahl an Sonderfahrten mehr

Heute sind sowohl beim Motorrad- als auch beim Pkw-Führerschein gesetzlich 12 Sonderfahrten festgelegt (Überland, Autobahn, Dunkelheit). Künftig soll gelten:

  • keine zahlenmäßige Vorgabe mehr
  • geregelt wird nur noch, dass Fahrten über Land, Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden müssen
  • die nötige Stundenzahl richtet sich nach Fähigkeiten des Fahrschülers und Einschätzung des Fahrlehrers

Die Vorgaben orientieren sich laut Ministerium am EU-Recht und können je nach Lernfortschritt die Kosten senken.

Praktische Prüfung: Fahrzeit soll auf EU-Mindestmaß sinken

Auch die praktische Prüfung soll angepasst werden:

  • die reine Fahrzeit soll auf die EU-Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt werden
  • Experimentierklausel: Üben mit Eltern/Vertrauenspersonen auf öffentlichen Straßen

Das bedeutet die angekündigte Experimentierklausel:

  • Fahrpraxis soll künftig unter Anleitung nahestehender Personen (z. B. Eltern) auf öffentlichen Straßen möglich sein
  • diese Übungsfahrten sollen die Fahrschulausbildung ergänzen
  • Voraussetzung: bestandene Theorieprüfung

Ob und wie das konkret geregelt wird (Auflagen, Nachweise, Versicherung, Fahrzeug, Begleitperson), ist in der Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums nicht näher ausgeführt.

Preistransparenz bei Fahrschul-Auswahl

Fahrschulpreise und Erfolgsquoten sollen online vergleichbar werden. Ein echter Eingriff in den Markt ist die geplante Veröffentlichung von:

  • Preisen und
  • Erfolgsquoten

aller Fahrschulen – online in der Mobilithek (zentrale Datenbank für Mobilitätsdaten). Die Daten sollen außerdem von Verbraucher- und Vergleichsportalen genutzt werden können.

Auch wenn in der Mitteilung vom 20. Mai 2026 keine eigenen Maßnahmen speziell für Motorradführerscheine (A1/A2/A) genannt sind, sollen sich die kostenreduzierenden und entbürokratisierenden Maßnahmen ausdrücklich auch auf andere Führerscheinklassen übertragen lassen.

Fahrlehrer: Zugang soll leichter werden, Fortbildung wird digitaler Relevant für Fahrschulen werden auch die neuen Vorgaben für eine Ausbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin, was sich indirekt auf die Preisgestaltung auswirken könnte:
Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen sinken, Fortbildungen sollen digitaler und einfacher werden, Fortbildungsfristen werden verlängert und einheitlich auf 4 Jahre angehoben.

Zeitplan: Inkrafttreten Anfang 2027 angepeilt

Eine flankierende Verordnung soll dem Kabinett "in Kürze" vorgelegt werden. Wenn die Verordnung den Bundestag und den Bundesrat ohne Verzögerung durchläuft, sollen die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten.

Fazit