Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt niemand herum. Kaskoversicherungen, die sich auf das eigene Fahrzeug beziehen, sind freiwillig. Dabei ist zwischen Teil- und Vollkasko zu unterscheiden. Wesentlicher Unterschied: Die Vollkasko kommt auch für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf.
Wie unsere Abfrage von 3 Musterfällen bei 14 Motorrad-Versicherern zeigt, gibt es Unterschiede. Klar ist: Den einen Versicherungstarif, der für jeden der Beste ist, gibt es nicht. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, wogegen er versichert sein möchte. Wir haben sowohl Angebote für reine Haftpflicht als auch Teilkasko- und Vollkaskoverträge eingeholt, und zwar für den Grundtarif des jeweiligen Versicherers. Zusätzlich geben wir in einer weiteren Tabelle an, in welchen wesentlichen Punkten es hier Unterschiede gibt und welche Extras gegebenenfalls hinzugebucht werden können.
Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Basisdeckung bei der Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, in Höhe von 1,22 Millionen beziehungsweise 50.000 Euro gegen Sach- und reine Vermögensschäden, Personenschäden müssen bis zu 7,5 Millionen Euro gedeckt sein. Üblich ist es heute, die Deckung freiwillig zu erweitern. Alle von uns befragten Gesellschaften ziehen die Grenze bei 100 Millionen für Sach- und Vermögens- und 15 Millionen für Personenschäden.
Manche Motorrad-Haftpflichtversicherungen beinhalten als Inklusivleistung eine Eigenschadendeckung, diese ist aber eher für Pkw-Fahrer interessant. Sie sichert gegen Schäden an weiteren im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Fahrzeugen ab, etwa durch Einparkfehler. Ein sinnvolles Extra für Motorradfahrer ist der Fahrerschutz. Einen solchen bieten von den befragten Versicherungen nur die AXA und VHV für Zweiräder an. Als spezielle Art der Unfallversicherung ist dieser für den Fahrzeugführer zuständig, der, im Gegensatz zu Beifahrern, bei selbstverschuldeten oder Unfällen mit flüchtigem Verursacher über die eigene Haftpflichtversicherung keine Leistungen enthält.
Wichtige Begriffe zu Motorrad-Versicherungen
Auslandsschadenschutz
Erweiterung der Haftpflicht, die bei einem unverschuldeten Unfall eventuelle Differenzen zwischen dem Schaden und den Haftungsgrenzen gegnerischer Versicherungen im Ausland ausgleicht. Zusätzlich übernimmt die eigene Versicherung die Abwicklung von Schäden im Ausland.
Deckungssumme
Maximale Haftungsgrenze der Haftpflicht. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt in Deutschland 1,22 Millionen Euro für Sach-, 50.000 Euro für Vermögens- und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden.
Eigenschadendeckung
Sichert als Bestandteil der Haftpflicht gegen Schäden ab, die am Eigentum des Versicherten, zum Beispiel an einem Zweitfahrzeug, verursacht werden.
Fahrerschutz
Springt bei Personenschäden des Versicherten bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem solchen ohne Gegner ein und stellt ihn praktisch mit Beifahrern, die über die Haftpflicht abgesichert sind, gleich.
GAP-Deckung
Von englisch „gap“ (Lücke). Schließt nach einem Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten Fahrzeugs die Lücke zwischen dem Wert, den die Kaskoversicherung ersetzt, und dem Ablösebetrag, der für das Fahrzeug noch zahlen wäre.
Geltungsbereich
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gelten grundsätzlich innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur EU zählen. Wer andere Regionen bereisen möchte, sollte von seiner Versicherung eine Ausweitung des Geltungsbereichs prüfen lassen.
Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrt-Haftpflicht (KH) deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen zugefügt werden.
Kaskoversicherung
Für Schäden am eigenen Fahrzeug sind Teilkasko (kurz TK) und Vollkasko (VK) zuständig. Letztere deckt mehr Schadensursachen ab, zum Beispiel auch selbst verursachte Unfälle und Vandalismus.
Kaufpreisentschädigung
Schließt nach einem Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen Kaufpreis und dem von Versicherungen als Entschädigungsleistung üblicherweise angesetzten Wiederbeschaffungswert. Eine Neupreisentschädigung leistet dasselbe in Bezug auf ein neu erstandenes Fahrzeug.
Mallorca-Police
Gleicht Lücken aus, die durch niedrigere Haftungsgrenzen im Ausland entstehen. Anders als der Auslandsschadenschutz bezieht sich die Mallorca-Police auf die Haftpflicht von im Reiseland gemieteten Fahrzeugen.
Regionalklassen
Die Prämien variieren je nach Zulassungsort. Bei Motorrädern gibt es fünf Haftpflicht-, acht Teil- und vier Vollkaskoklassen. Bei Autos sind es zwölf, 16 und neun.
Schadensfreiheitsklasse
Je nach schadensfreien Jahren gibt es in Haftpflicht und Vollkasko (in der TK nicht) einen Rabatt. Motorradfahrer erreichen nach entsprechend vielen Jahren SF 20 mit Beitragssätzen von rund 20 Prozent.
Schutzbrief
Wird zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen. Zu den Leistungen zählen Pannenhilfe, Ersatzfahrzeug, Krankenrücktransport oder auch Bahn- und Hotelkosten.
Tierunfall
Unfälle mit Haarwild sind durch die Teilkasko abgedeckt. Zum Haarwild zählen Rehe, Wildschweine, Füchse oder Hasen, aber keine Vögel, Igel und Reptilien sowie Haustiere wie Kühe, Hunde oder Katzen. Einige Versicherer decken auch Unfälle mit bestimmten Haus- und Nutztieren, etwa Kühe oder Schafe, ab.
Transportschaden
Wer sein Motorrad per Hänger transportiert, sollte prüfen, ob die Vollkasko Schäden beim Transport übernimmt. Gegebenenfalls muss eine separate Transportversicherung abgeschlossen werden. Schäden beim Übersetzen mit Fähren sind hingegen meist bereits über die Teilkasko abgedeckt.
Wer kann vom Schutzbrief profitieren?
Wer viel unterwegs ist, kann von einem Schutzbrief profitieren, der Pannenhilfe, Abschleppservice oder die Kosten für Ersatzfahrzeuge beinhaltet. Idealerweise sollte hier darauf geachtet werden, dass Leistungen im Ausland inklusive sind, insbesondere auch personenbezogene Services, zu denen Krankenrücktransporte, Rettungs- und Bergungskosten oder auch Unterstützung beim Verlust von Reisedokumenten zählen. Neben den bekannten Angeboten der Automobilclubs gibt es bei den Versicherungsunternehmen Solo-Schutzbriefe, außerdem können auch Zusatzbausteine zu Kfz-Tarifen gebucht werden. Mit geringerem Leistungsumfang kosten solche ab rund 20 Euro pro Jahr, wer einen umfassenderen Schutz möchte, muss – je nach Anbieter und abgesicherten Risiken – mit zwischen rund 50 und über 100 Euro rechnen.
Apropos Ausland: Die allermeisten Fahrten finden innerhalb Europas statt, also innerhalb des üblichen Geltungsbereichs deutscher Versicherungen. Erweiterungen auf andere Länder, etwa Marokko, Russland, Tunesien oder die gesamte Türkei, sind möglich. Darüber und über eventuelle Mehrkosten informiert der Motorrad-Versicherer auf Anfrage. Auf Urlaubsreisen eine grüne Versicherungskarte mitzuführen, ist heutzutage zwar in aller Regel nicht mehr notwendig, erleichtert aber im Zweifelsfall die Abwicklung von Schäden.
Motorrad-Versicherungsexperte Experte Brian Heidemann im Interview
Im Angebot der Versicherer finden sich allerlei Top-, Premium- und Komforttarife. Sind derartige Komplettangebote für Motorradfahrer sinnvoll?
Solche Tarifpakete schnüren die Versicherer natürlich auch, um sich mit ihren Angeboten voneinander abzugrenzen und nicht direkt mit den Konkurrenten vergleichbar zu sein. Dennoch kann es sich lohnen, entsprechende Angebote, die gegenüber Basistarifen natürlich mit einem Aufpreis verbunden sind, wahrzunehmen. Allerdings muss dies immer individuell von Fall zu Fall entschieden werden.
Wichtig ist dabei, nicht nur die Kosten genau zu vergleichen, sondern auch die Details bei den Tarifbestandteilen, die tatsächlich benötigt werden. Einen Basistarif zu wählen und einzelne Leistungen gezielt zuzubuchen, ist in der Regel nicht möglich. Meistens können nur bestimmte Zusatzleistungen, etwa GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge, Schutzbrief oder Fahrerschutz, gegen Aufpreis eingeschlossen werden.
Welche Tarifbausteine werden denn häufig benötigt?
Grundsätzlich ist es für Motorradfahrer auf jeden Fall empfehlenswert, sich gegen Komplett- oder Teilediebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Marder- und Tierbiss inklusive Folgeschäden zu versichern. Sinnvoll ist es auch, darauf zu achten, dass die Versicherung auf die Regelung „Abzug neu für alt“ verzichtet, ansonsten müssen Geschädigte nach einer Reparatur einen Teil der Kosten neuer Ersatzteile selbst tragen. Ob die Schutzkleidung mitversichert sein soll oder GAP-Deckung benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Bei neuen oder sehr teuren Motorrädern sollte auf eine realistische Neu- oder Kaufpreisentschädigung geachtet werden. Nicht selten umfassen die Verträge von Versicherungskunden aber ganz andere Leistungen, als tatsächlich benötigt werden. Als Versicherungsmakler steht für uns daher am Anfang idealerweise jeweils eine gründliche Beratung mit vielen Fragen, so können wir den Bedarf eines Kunden optimal analysieren.
Wie sieht es mit Innovationen wie speziellen Tarifen für Elektromotorräder aus oder mit Telematiktarifen für Motorradfahrer, die den Fahrer überwachen und diesen bei besonders zurückhaltender Fahrweise mit einem Rabatt belohnen?
Im Gegensatz zum Pkw-Bereich sind mir Telematiktarife, die den individuellen Fahrstil berücksichtigen, im Motorradbereich derzeit noch nicht bekannt. Auch große Motorräder mit Elektroantrieb sind bislang noch nicht sehr weitverbreitet. Bei den kleinen L1e-Fahrzeugen, die nicht zulassungspflichtig sind, aber ein Versicherungskennzeichen benötigen, und in der 125er-Klasse sieht es anders aus. Es gibt einige Tarife, welche optionale Zusatzbausteine für Elektromotorräder enthalten, hier sind insbesondere eine Allgefahrendeckung für den Akku oder Kurzschlussfolgeschäden am Akku und den Aggregaten des Lade- und Stromkreislaufs zu nennen.
Als Versicherungsmakler haben Sie einen guten Gesamtüberblick über das Geschehen auf dem Markt. Wann lohnt es sich, die Motorradversicherung zu wechseln?
Nur wegen ein paar Euro Ersparnis sicherlich nicht, insbesondere wenn jemand bei einer kulanten Versicherung ist, zu der ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht. Aber Bedürfnisse können sich ändern. Und wenn zum gleichen Preis ein deutlich größerer Versicherungsumfang angeboten wird, kann sich der Wechsel lohnen. Darüber nachdenken, sich eine neue Versicherung zu suchen, sollte aber auch, wer unzufrieden ist und kein Vertrauen mehr hat.
Allerdings muss bei einem Wechsel im Zweifelsfall darauf geachtet werden, dass die im Versicherungsschein aufgeführte SF-Klasse an den neuen Versicherer übertragen wird. Bei sogenannten Sondereinstufungen aufgrund zum Beispiel von einer Zweitwagenregelung, kann es passieren, dass stattdessen lediglich eine Anrechnung der tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre erfolgt, was dann zu deutlich höheren Prämien führen würde.
Zur Person Brian Heidemann
Brian Heidemann ist Geschäftsführer der 2010 gegründeten G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH in Berlin, die sich als Versicherungsmakler unter anderem auf die Beratung und Vermittlung von Versicherungen für Motorräder spezialisiert hat.
"Mallorca-Police" eher uninteressant für Motorradfahrer
Da bei im Ausland gemieteten Fahrzeugen mitunter die maximale Deckung der Haftpflicht zu niedrig ist, um verursachte Schäden zu regulieren, kann es zu Differenzen kommen, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssten. Diese Lücke schließt eine sogenannte "Mallorca-Police", wie sie alle befragten Versicherungen als Bestandteil der Haftpflicht anbieten. Die Regelung gilt nicht nur für die Baleareninsel, sondern mindestens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und der EU, weitere Regionen sind möglich. Unterschiede gibt es bei der Geltungsdauer, diese liegt zwischen einem Monat pro Kalenderjahr bei der Alten Leipziger und VHV und unbegrenzt bei der AXA, Ergo und WGV. Da Motorradfahrer kaum je am Urlaubsort ein Auto anmieten und ohnehin eher selbst Schäden erleiden, als andere mit ihrem Fahrzeug zu schädigen, ist dieser Service für sie nur in Ausnahmefällen interessant.
Motorrad-Versicherung mit Auslandsschadenschutz
Wichtiger für Zweiradfahrer ist ein Auslandsschadenschutz. Einige Versicherer bieten einen solchen gegen ein geringes Zusatzentgelt an, andere als kostenloses Extra der Haftpflichtversicherung. Der Baustein dient dazu, nach einem unverschuldeten Unfall die Differenzen zwischen den eigenen Schäden und eventuell zu niedrigen Haftungsgrenzen gegnerischer ausländischer Versicherungen auszugleichen. Zusätzlich übernimmt die eigene Versicherung die Abwicklung von Schäden im Ausland nach dort geltendem, womöglich anderslautendem Recht.
Wann wird der Neupreis fürs Motorrad erstattet?
Kommt es zu einem Diebstahl oder Totalschaden, stellt sich die Frage, in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt. Üblicherweise wird hier der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares gebrauchtes Fahrzeug zugrunde gelegt. Da es bei Neufahrzeugen anfangs zu einem sehr hohen Wertverlust kommt, machen viele Versicherungen die Ausnahme, bis zu einer bestimmten Zeit ab Erstzulassung den Neupreis zu erstatten. Die maximale Dauer reicht hier von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Teilweise kann eine Neu- beziehungsweise Kaufpreisdeckung auch hinzugebucht oder deren Gültigkeit gegen Aufpreis verlängert werden.
Gebraucht- und Leasing-Motorräder
Bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es mittlerweile eine analoge Regelung für den Kaufpreis. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Leasing-Motorräder: Hier kann eine sogenannte GAP-Versicherung sinnvoll sein, die im Fall der Fälle die Lücke zwischen Ablösesumme und der regulär vom Versicherer erstatteten Schadenssumme schließt.
Schutzkleidung teilweise auch versichert
Nicht nur das Fahrzeug selbst, auch Zubehör sowie Schutzkleidung kann, zum Beispiel nach einem Unfall, unbrauchbar geworden sein. Bei Kleidung, Sonderausstattung, An- und Umbauten reguliert manche Kaskoversicherung bis zum Neuwert, andere setzen Obergrenzen. Bei der Schutzausstattung zählt häufig nur der Helm. Oft hilft erst das intensive Studium der Vertragsbedingungen weiter, in denen genauer definiert ist, welche Komponenten hier überhaupt versicherbar sind. Hilfreich bei umgebauten Fahrzeugen ist es immer, wenn Belege vorhanden sind. Noch besser ist im Zweifelsfall ein Wertgutachten, das grundsätzlich auch bei der Regulierung fremdverschuldeter Unfälle durch eine gegnerische Versicherung von Vorteil ist.
Motorrad-Versicherung jährlich zum 30. November kündbar
Wer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, kann regulär, in den meisten Fällen jährlich zum Stichtag 30. November, kündigen. Der Vertrag endet dann zum Jahresende. Achtung: Einige wenige Versicherungen schließen Verträge, die jeweils zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden müssen. Da entsprechende Schreiben pünktlich bei der Versicherung eingehen müssen, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sie als Einschreiben aufzugeben.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, die Motorrad-Versicherung zu kündigen?
Es gibt weitere Möglichkeiten, eine Kfz-Versicherung aufzulösen. Zunächst endet ein Vertrag automatisch, wenn ein Motorrad abgemeldet wird, zum Beispiel, weil ein neues Fahrzeug gekauft wurde und zugelassen werden soll. Außerdem besteht nach jedem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherer gezahlt hat oder ob er die Regulierung des Schadens abgelehnt hat. Beitragserhöhungen, auch solche wegen Änderungen in der Regional- oder Typklasse, berechtigen ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil der Versicherung teurer wird, zum Beispiel die Vollkasko. Es gilt eine Frist von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung. Wichtig ist: Der Grund muss im Kündigungsschreiben jeweils ausdrücklich genannt werden.
Oldtimertarife für Motorräder als Alternative?
Das Gefühl, Neufahrzeuge machten nur einen kleinen Teil des Motorradbestands aus, täuscht nicht: Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lag das Durchschnittsalter aller in Deutschland am Stichtag 1. Januar 2022 zugelassenen knapp 4,7 Millionen Motorräder bei 18,7 Jahren, Tendenz steigend. Auf jedes neue Motorrad kommt also statistisch betrachtet ein echter Oldtimer, auf jedes bis zu zehn Jahre alte Gebrauchsmotorrad ein über 20 Jahre alter Youngtimer.
Solche zweirädrigen Veteranen lassen sich oft in einem Klassikertarif versichern, auch dann, wenn sie jünger als 30 Jahre sind, also die Kriterien fürs H-Kennzeichen noch nicht erfüllen. Die Altersgrenze liegt meist bei 20 Jahren. Bei sehr seltenen oder besonders wertvollen Klassikern wird oft ein noch geringeres Alter akzeptiert. Neben günstigen Beiträgen zeichnen sich die Sondertarife dadurch aus, dass der tatsächliche Wert eines Fahrzeugs versicherbar ist. In normalen Tarifen wird davon ausgegangen, dass sich dieser im Laufe der Jahre immer weiter der Nulllinie annähert, entsprechend gering fallen dann die Entschädigungsleistungen aus.
Gegen Aufpreis sind auch sogenannte Allgefahrentarife möglich, bei denen im Grunde alles abgesichert ist, was nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Im Gegensatz zu normalen Kfz-Tarifen gibt es für die Klassiker allerdings keinen Schadenfreiheitsrabatt, berechnet wird immer ein Beitragssatz von hundert Prozent. Wer viele schadensfreie Jahre eingefahren hat, zahlt bei den Prämien also unter Umständen etwas drauf. Allerdings erfolgt auch keine Rückstufung im Schadensfall.
Der Versicherung muss zunächst ein sammelwürdiger Zustand nachgewiesen werden, entweder per Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden, per Eigengutachten. Hierzu wird ein standardisierter Fragebogen ausgefüllt, zusätzlich sind eine Reihe aussagekräftiger Fotos sowie ein aktueller HU-Bericht einzureichen. Üblicherweise setzen die Versicherer ein Mindestalter des Versicherungsnehmers voraus, meist zwischen 23 und 25 Jahren, außerdem ist der Nutzerkreis in der Regel stark eingeschränkt. Außerdem müssen der Besitz eines zusätzlichen Alltagsfahrzeugs und als regelmäßiger Abstellort eine abgeschlossene Einzel- oder Doppelgarage nachgewiesen werden. Nicht zuletzt ist die maximale jährliche Fahrleistung limitiert: Die Obergrenze liegt je nach Versicherer meist zwischen 5.000 und 10.000 Kilometern.
Was ist beim Transport zu beachten?
Beim Transport eines Motorrades per Hänger kann eine Menge passieren. Im Fall der Fälle jedoch zahlt unter Umständen noch nicht einmal die Versicherung. Wer sein Zweirad auf dem Hänger oder in einem Transporter mitnimmt, sollte sich also informieren, inwiefern die Versicherung dabei entstehende Schäden abdeckt. Nicht wenige Motorradversicherungen nämlich argumentieren, die hier zuständige Vollkasko sichere nur aktiv in Betrieb befindliche Fahrzeuge ab, passiver Transport sei also ausgeschlossen. Bei anderen Versicherungen sind Transportunfälle abgedeckt.
Beschädigungen bei der Nutzung von Fähren sind meist über die Teilkasko versichert. Wird ein Zweirad per Bahn oder Spedition transportiert, springt bei Schäden üblicherweise die Transportversicherung des beauftragten Unternehmens ein. In diesem Fall unbedingt auch die Höhe der Deckung abklären. In allen anderen Fällen kann eine Transport-Police abgeschlossen werden, bei der eigenen Versicherung oder darauf spezialisierten Maklern.

Die Kosten für die Versicherung einer Beförderungstour per Hänger oder Transporter liegen zum Beispiel beim Versicherungsmakler Schirmer in Essen, der sich auf derlei spezialisiert hat und auch ganze Reisegruppen versichert, bei 0,3 Prozent des Zeitwerts, mindestens jedoch 150 Euro – unabhängig davon, wie viele Motorräder auf der Tour transportiert werden. Wer öfter Zweiräder mitnimmt, kann auch für rund 400 Euro eine Jahrespolice abschließen, was unter anderem auch für Besitzer nicht zugelassener Sportmotorräder eine interessante Option darstellt.