Für das Standgeräusch von Motorrädern sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch stets ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Damit erhält die Polizei die Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen mit relativ einfachen Mitteln den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn Ersatzschalldämpfer dürfen die Originalanlage im Schalldruckpegel nicht übertreffen.
Der Prüfer ermittelt ihn durch eine Nahfeldmessung. Das Meßmikrofon bezieht dabei eine Position in 50 Zentimetern Abstand zur Austrittsöffnung des Schalldämpfers. Es zeigt mit seiner Achse im 45-Grad-Winkel zum Auspuffende und ist mindestens 20 Zentimeter vom Untergrund entfernt. Es ist parallel zum Untergrund ausgerichtet.
Sofern das Motorrad mehrere Auspuffmündungen hat, die nicht weiter als 30 Zentimeterauseinanderliegen, mißt der Prüfer das Standgeräusch an einem mittleren Auspuffrohr. Oder er stellt das Meßmikrofon an jenes Auspuffende, das am weitesten von der Fahrbahnoberfläche entfernt ist.
Beträgt der Mittenabstand der Dämpferenden dagegen mehr als 30 Zentimeter, werden getrennte Messungen an jeder einzelnen Mündung fällig. Der größte Meßwert ist dann fürs Standgeräusch maßgeblich.
Der Untergrund des Meßgeländes besteht entweder aus Asphalt oder aus Beton. Drei Meter um das Fahrzeug dürfen sich zudem keine schallreflektierenden Gegenstände befinden. Störgeräusche müssen mindestens zehn Dezibel unter dem zu messenden Schalldruckpegel liegen. Zur Ermittlung des Standgeräuschs lassen die Tester den Motor bis zur Hälfte der Nennleistungsdrehzahl hochdrehen, sofern diese über 5000/min liegt. Ist sie kleiner oder gleich diesem Wert, so muß das Triebwerk drei Viertel der Nenndrehzahl mobilisieren. Die Meßapparatur ist während des gesamten Vorgangs eingeschaltet: Nach Erreichen und kurzzeitigem Halten der Prüfdrehzahl wird der Gasgriff geschlossen.
Maßgeblich ist der Maximalausschlag des Zeigers am Meßgerät. Die abgelesenen dB(A)-Werte werden auf volle Dezibel auf- oder abgerundet. Es sind in jedem Fall drei Messungen fällig. In Frage kommen nur aufeinanderfolgende Resultate, die nicht mehr als zwei dB(A) voneinander abweichen. Als Meßergebnis gilt der größte der drei Werte.