Petition Staudurchfahrt mit dem Motorrad legalisieren

Staudurchfahrt mit dem Motorrad legalisieren
Mehrere Petitionen bereits abgelehnt

Zuletzt aktualisiert am 28.06.2021

Wenigstens im Stau bei Stillstand auf der Autobahn an den Blechkolonnen vorbeifahren zu dürfen statt mittendrin stehen und schmoren müssen – so viel Freizügigkeit müsste doch machbar sein. Mit dieser Kernforderung seiner im Frühjahr 2015 gestarteten Petition sprach Initiator Dieter Balboa aus Offenbach vielen Motorradfahrern aus der Seele. Genau 135.248 gaben online ihre Zustimmung. Auch MOTORRAD hatte mehrfach zur Stimmabgabe aufgerufen. Im September 2015 ging Volkes Forderung beim Bundesverkehrsministerium ein. 2016 hat der Bundestag darüber entschieden – und abgelehnt.

Petition zur Staudurchfahrt 2009 abgelehnt

In der Begründung dazu führt der Petitionsausschuss des Bundestages an, dass die gleiche Forderung schon 2009 mehrheitlich von den Bundesländern abgelehnt worden war. Außerdem sei es im Stau stets Sache der Polizei, zu entscheiden, wer in Extremfällen, etwa bei enormer Sommerhitze, auf der Standspur aus einem Stau flüchten dürfe.

Durchfahrt in Extremsituationen geduldet

Bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. durch drohenden Hitzekollaps) könnten sich Motorradfahrer ja auch auf "rechtfertigenden Notstand" berufen, um sich in Sicherheit zu bringen. In sonstigen Fällen jedoch halte es der Petitionsausschuss des Bundestages Motorradfahrern gegenüber "für angezeigt, (im Stau, Red.) den Motor abzustellen und das Motorrad mit dem Ständer im Stand zu halten", heißt es abschließend zur Begründung.

Petition Stadurchfahrt 2019

2019 versuchte es Jannis Friedrich, der eine Petition zu diesem Thema beim Deutschen Bundestag eingereicht: die Petition 91425. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.06.2021 abschließend beraten und beschlossen, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Die Begründung im Wortlaut lautet folgendermaßen:

"Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die in der Petition angesprochene Thematik bereits im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO/OWi) diskutiert wurde. Die Ländervertreter haben sich auch aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen nahezu ausnahmslos gegen die Möglichkeit ausgesprochen, Motorradfahrer in Stausituationen grundsätzlich an Fahrzeugschlangen vorbeifahren zu lassen. Sie begründeten dies u. a. damit, dass Kfz-Insassen bei einem Stau oftmals die Fahrzeugtüren öffnen und das Fahrzeug verlassen und – trotz Autobahnbetretungsverbot – auf der Fahrbahn herumlaufen. Auch sei zu erwarten, dass die überholenden Motorräder an der Unfallstelle einen "Pulk" bilden, wodurch den Rettungsfahrzeugen ein Durchkommen zur Unfallstelle erschwert würde. Deshalb müssen z. B. auch Rettungsgassen nach einem Unfall zwingend für die Rettung und Versorgung von verletzten Personen freigehalten werden. Vor diesem Hintergrund haben sich auch die Rettungsdienste gegen die Schaffung der vom Petenten geforderten Änderung ausgesprochen.
Des Weiteren weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass nach § 36 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Zeichen und Weisungen der Polizei allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vorgehen. Ist abzusehen, dass eine kurzfristige Entspannung der Verkehrslage bei einer Vollsperrung der Autobahn nicht eintreten wird, kann die Polizei z. B. die Benutzung der Rettungsgasse und des Seitenstreifens auch für weitere Personengruppen, die neben den Motorradfahrern auch Anspruch auf ein zeitnahes Verlassen des Staus anmelden können (z. B. generell ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern, Herz-Kreislauf-Kranke), freigeben. Letztlich muss aber die Einsatzleitung der Polizei vor Ort im konkreten Einzelfall (z. B. bei extremen Temperaturen) entscheiden, welche Maßnahme erforderlich und unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten vertretbar ist. Zudem können sich Verkehrsteilnehmer im Einzelfall im rechtfertigenden Notstand befinden (wenn eine Gefahr von ihnen selbst oder von Dritten abgewendet werden muss) und sich somit auf § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) berufen. Damit ist den Belangen der Motorradfahrer nach Schutz der Gesundheit bereits Rechnung getragen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte."

Petition Staudurchfahrt 2020

Am 15. August 2020, startete Björn Greis eine erneute Petition zum Thema "Legalisierung der Staudurchfahrt für Motorräder". OpenPetition geht allerdings davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde, da "der Petent oder die Petentin innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert hat".