Bärbel Bas will Fahrtwind - trotz Stau: Bundesarbeitsministerin fährt Motorrad

Bundesarbeitsministerin fährt Motorrad
Bärbel Bas will Fahrtwind - trotz Stau

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.06.2026
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Bärbel Bas bei Caren Miosga (06/2026)
Foto: picture alliance / HMB Media Uwe Koch

Überraschende Erkenntnisse am Sonntagabend (7. Juni 2026) in der ARD: Im Gespräch mit Moderatorin Caren Miosga kam Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf ihr langjähriges Hobby zu sprechen: Motorradfahren. Sie fährt offenbar eine schwere Harley-Davidson mit luftgekühltem V2-Motor (ältere Low Rider S, damaliger Neupreis rund 20.000 Euro). Und als das Thema Stau auf Autobahnen sowie das Durchfahren mit dem Motorrad aufkam, sagte die Bundesministerin: "Ja, das muss man." Caren Miosga zeigte sich überrascht und entgegnete: "Wie, das muss man? Das darf man doch nicht!"

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas fährt Harley-Davidson

Bärbel Bas verteidigte ihre Aussage zunächst und verwies auf die Hitzeentwicklung der Motoren im Stau oder im zähflüssigen Stop-and-go-Verkehr. "Natürlich! Wenn die Maschine heiß wird. Ich muss Fahrtwind haben, insofern muss ich dann schon mal." Anschließend formulierte die Bundesministerin eine Bitte an Autofahrer, die im Studio für Gelächter sorgte. "Jeder Autofahrer: Bitte Platz machen, wenn Motorradfahrer kommen! Die müssen da durch."

"Bitte Platz machen, wenn Motorradfahrer kommen!"

Als Miosga erneut nachfragte, ob ein solches Verhalten überhaupt erlaubt sei, wurde Bas vorsichtiger. "Ich weiß es nicht, ehrlicherweise", sagte die SPD-Politikerin wenig später und lachte. Noch deutlicher wurde sie bei der Begründung ihres Vorgehens. "Das liegt wirklich daran, weil die Maschine im Stau heiß wird, und nicht alle haben eine ausreichende Kühlung. Bevor eine Maschine anfängt zu brennen, sollte man gucken, dass man tatsächlich weiterkommen kann. Man sollte sich dann Wege suchen."

Keine Sonderrechte für Motorräder

Mit ihrer Schilderung beschreibt Bärbel Bas allerdings ein Verhalten, das die Straßenverkehrsordnung nicht vorsieht. Anders als in einigen anderen Ländern dürfen Motorradfahrer in Deutschland nicht zwischen Fahrzeugreihen hindurchfahren. Das international sogenannte "Lane Splitting" oder "Lane Filtering" ist hierzulande nicht erlaubt. Auch die Nutzung des Standstreifens oder – vor allem – der Rettungsgasse ist verboten.

Heißlaufender Motor und Schwitzen an Sommertagen

Für viele Motorradfahrer ist die Versuchung dennoch groß. Während Autofahrer bei laufender Klimaanlage vergleichsweise komfortabel im Stau warten können, sitzen Biker bei hohen Außentemperaturen meist in dicker Schutzkleidung auf einem Fahrzeug, dessen Motor zusätzliche Wärme erzeugt und abstrahlt. Gerade auf Autobahnen kommt deshalb regelmäßig die Frage auf, warum Motorräder nicht wie in anderen Ländern an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren dürfen.

Warum das Durchschlängeln als riskant gilt

Der Gesetzgeber begründet die strengen Regeln vor allem mit Sicherheitsaspekten. Autofahrer rechnen in einem Stau nicht zwingend mit Motorrädern zwischen den Fahrzeugen. Schon ein Spurwechsel oder eine kleine Lenkbewegung können dann zu gefährlichen Situationen führen. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Würden Motorradfahrer regelmäßig die Rettungsgasse oder andere freie Bereiche nutzen, könnten andere Verkehrsteilnehmer diesem Beispiel folgen. Dadurch würden genau jene Bereiche blockiert, die für Rettungskräfte freigehalten werden müssen.

Motorräder mit Kühlung – Fahrer ohne

Auch das von Bärbel Bas angesprochene Hitzeproblem ist bei vielen aktuellen Motorrädern weniger kritisch als noch vor einigen Jahrzehnten. Längst verfügen die meisten Modelle über leistungsfähige (Wasser-)Kühlung in Verbindung mit elektrischen Ventilatoren, die auch längere Standzeiten bewältigen. Dem Fahrer oder der Fahrerin hilft das indes nicht. Im Gegenteil: Die Ventilatoren blasen die heiße Luft sogar zum Körper.

Welche Regeln gelten in Deutschland, und was droht bei Verstößen?

Die deutsche Straßenverkehrsordnung erlaubt Motorradfahrern nicht, sich zwischen Fahrstreifen durch einen Stau zu schlängeln. Grundlage sind unter anderem die allgemeinen Überholregeln (§ 5 StVO) sowie die Spurbindung nach § 7 StVO. Auch die Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2 StVO) und der Standstreifen dürfen nicht genutzt werden, um an einem Stau vorbeizufahren.

Fazit