Erstmals im September 2025 veröffentlichte die US-Verkehrsbehörde National Traffic Highway Safety Administration (NHTSA) den Rückruf der Harley-Davidson Sportster S (Typ RH1250S). Beim deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist dieser Rückruf ebenfalls aktenkundig, seit Oktober 2025 mit Status "überwacht". Und im Februar 2026 erfolgte der Rückruf erneut bei der NHTSA in den USA. MOTORRAD erklärt, worum es dabei geht.
Obere Gabelbrücke kann brechen – Sturzgefahr
An der oberen Gabelbrücke der Harley-Davidson Sportster S aus dem Produktionszeitraum Mai 2021 bis Ende Oktober 2025 kann es zu Rissbildung und zum Bruch kommen. In Fahrt droht dann Kontrollverlust und infolgedessen ein Sturz. Umso größer ist das Gefahrenpotenzial durch den 122 PS starken, wassergekühlten V2-Motor der Sportster S.
Ursache Gussfehler, Zulieferer aus China
Als Ursache nennt die NHTSA Gussfehler im Aluminium und als Zulieferer der Gabelbrücke für die Harley-Davidson Sportster S ein Unternehmen namens Weihai Wanfeng – aus China. Diese Hintergrund-Information ist brisant, besonders für langjährig eingefleischte Fans der traditionsreichen US-Company.
Rückruf für annähernd 30.000 Motorräder weltweit
In den USA sind nach den neuesten Informationen der NHTSA 9.401 Harley-Davidson Sportster S von diesem definitiv sicherheitsrelevanten Rückruf betroffen. Das deutsche KBA nannte im Oktober 2.094 betroffene Motorräder in Deutschland und insgesamt 28.758 weltweit.
Neue Gabelbrücke für die Harley-Davidson Sportster S
Wesentliche Maßnahme im Rahmen dieses Rückrufs der Harley-Davidson Sportster S ist das Ersetzen der oberen Gabelbrücke durch ein neues Teil. Nach aktuellen Informationen der NHTSA müssen manche Fahrzeuge, die bereits im Herbst 2025 eine neue Gabelbrücke bekommen hatten, nun sogar ein zweites Mal in die Vertragswerkstatt. Denn anscheinend kamen während der ersten Welle des Rückrufs nochmals Teile mit Gussfehlern zum Einsatz.
Rückruf auch in Deutschland – Besitzer werden informiert
Besitzer einer Harley-Davidson Sportster S in Deutschland bekommen ebenfalls schriftlich Bescheid, falls erforderlich auch hierzulande zum wiederholten Mal. Kleiner Trost: Für sie sind die Werkstattaufenthalte selbstverständlich kostenfrei.












