60 km/h oder 45 km/h? Gleichstellung reimportierter Simson-Kleinkrafträder

Gleichstellung reimportierter Simson-Kleinkrafträder
60 km/h auch für importierte Zweitakt-Schwalben

ArtikeldatumVeröffentlicht am 18.08.2026
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Simson Schwalbe
Foto: Thomas Schmieder

Das Bundesministerium für Verkehr spricht sich dafür aus, reimportierte Kleinkrafträder aus DDR-Produktion (vor allem Simson) den ursprünglich in der DDR zugelassenen Fahrzeugen gleichzustellen. Damit wäre – je nach Einzelfallprüfung – weiterhin die bekannte 60-km/h-Regel möglich.

In Deutschland gilt für Kleinkrafträder eigentlich 45 km/h max.

Kleinkrafträder bis 50 cm³ dürfen in Deutschland regulär nur 45 km/h fahren. Genau deshalb sind alte Simson-Modelle wie Schwalbe, S51 & Co. so besonders: Für bestimmte DDR-Kleinkrafträder gilt aufgrund der Wiedervereinigungs-Regelungen bis heute eine Ausnahme, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt.

Welche Simson-Reimporte gemeint sind – und welche Bedingungen gelten

Laut Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr sollen künftig auch im Ausland erstmals zugelassene DDR-Fahrzeuge einbezogen werden können, wenn sie später nach Deutschland reimportiert wurden.

Entscheidend sind dabei zwei Punkte:

  • Das Fahrzeug muss den damaligen technischen Anforderungen entsprechen (also einem DDR-genehmigten Typ entsprechen).
  • Es muss bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein.

Wichtig: Der Einigungsvertrag enthalte hierfür keine ausdrückliche örtliche Beschränkung – also kein "nur im Beitrittsgebiet erstmalig in Verkehr gekommen". Genau an dieser Stelle lag bislang der Streit.

45 vs. 60 km/hDie Sonderstellung von Schwalbe, S51 & Co ist seit Jahren Kult. Es gibt zwar immer wieder Initiativen, die die generelle Aufhebung beziehungsweise Lockerung der 45-km/h-Regelung fordern und sie mit nachvollziehbaren Argumenten untermauern, etwa per Petition. Doch bislang rührt sich an der Stelle nichts. Aber immerhin für Simson-Reimporte kommt Schwung in die Kiste.

"Seitens des Bundes ist der Weg frei"

Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, wird in der Pressemitteilung deutlich: Reimportierte Kult-Fahrzeuge wie die Simson sollten "genauso behandelt werden" wie Simsons, die in der ehemaligen DDR zugelassen wurden – sofern sie die Stichtagsregel erfüllen und die Verkehrssicherheit bestätigt ist. Hirte empfiehlt den zuständigen Ländern die Gleichstellung und stellt klar: "Seitens des Bundes ist der Weg frei", sodass 60 km/h für originale und reimportierte Simsons gelten könne.

Ob ein Reimport tatsächlich unter die Ausnahme fällt, soll laut Pressemitteilung über ein Gutachten geklärt werden. Darüber kann festgestellt werden,

  • ob das Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entspricht,
  • und ob es die Voraussetzungen des Einigungsvertrags erfüllt.

Wenn das bejaht wird, gelten diese Fahrzeuge als zulassungsfreie Kleinkrafträder und dürfen bereits jetzt mit Führerscheinklasse AM mit 60 km/h geführt werden.

Mofa mit 5 Zweitakt-Motoren und 350 Kubik

Warum die Bundesländer entscheidend sind

In der Praxis zuständig sind die Bundesländer (Zulassung/Einordnung im Einzelfall). Und genau dort war bislang strittig, ob die Sonderregel nur für Fahrzeuge gilt, die im damaligen DDR-Gebiet "in Verkehr kamen", oder eben auch für baugleiche Reimporte.

Das Verkehrsministerium argumentiert: Der Ort des Inverkehrbringens wird in der Vorschrift nicht genannt – daher könnten auch im Ausland erstzugelassene DDR-Fahrzeuge eingeschlossen sein.

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