Recht klar und sicher ist: Nach der 4. Novelle der Führerscheinrichtlinie werden Eigner der Fahrerlaubnisklasse B196 ins Ausland fahren dürfen. Weiterhin werden die Gültigkeiten der einzelnen Klassen harmonisiert, mit dem Ergebnis, dass alle Führerscheine regelmäßig erneuert werden müssen. Am 18. September kündigte die französische EU-Abgeordnete Karima Delli an, neue Vorschläge einzubringen. Und die haben es in sich.
Anfänger maximal 90 km/h
In dem zur Entscheidung stehenden Vorschlag der Novelle steht derzeit nichts von einem Tempolimit für Fahranfänger, doch genau das schlägt Delli vor: Eine Geschwindigkeit von maximal 90 km/h soll Fahranfängern erlaubt sein. Zwar zielt der Vorschlag vornehmlich auf Pkw, doch dürfte das auf die Fahrerlaubnisklassen A1, A2 und – je nach Alter – auch auf A ausgeweitet werden. Womit Motorräder dieser Klassen nicht einmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erreichen dürften. Auf Autobahnen soll das Tempo auf 110 bis 120 km/h beschränkt sein.
Anfänger sollen nicht in der Nacht fahren
Ebenfalls im Vorschlag von Karima Delli enthalten: ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr sollen Fahrer in der Probezeit das Fahrzeug stehen lassen müssen. Dieser Unsinn dürfte, falls die Vorschläge übernommen werden, nicht nur für Pkw gelten, sondern auch für Motorräder.
Autos müssen leicht sein
Der Vollständigkeit halber hier noch ein Vorschlag von Delli zum Gewicht von Pkw für Fahranfänger: In der Probezeit soll das Auto maximal 1,8 Tonnen wiegen dürfen, sprich die meisten SUV, Vans und Transporter wären tabu. Und selbst die aktuell stark gepushten E-Autos wie ein VW ID3 dürften nicht in der Probezeit legal bewegt werden.
Deutsche Politiker lehnen Vorschlag ab
In der deutschen Politik stoßen die Vorschläge auf breite Ablehnung. Von Unsinn und Verbotsprogramm ist die Rede.