Für alle im Handel befindlichen Kawasaki Ninja ZX-6R der Baujahre 2023, 2024 und 2025 hat Kawasaki in den USA einen sofortigen Verkaufsstopp verhängt. Die Kawasaki-Händler in den USA sind bereits per Rundschreiben informiert worden. Seit Anfang Juli läuft der Rückruf in Deutschland.
Verkaufsstopp und Fahrverbot für Kawasaki Ninja ZX-6R
Für die bereits an Kunden übergebenen Kawasaki Ninja ZX-6R (Typ ZX636J, Baujahre 2023, 2024 und 2025) gilt ein sofortiges Fahrverbot – jedoch nur in den besonders sicherheitssensiblen USA. Eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung der Fahrzeugbesitzer ist in Vorbereitung.
Drohende Motorschäden als Grund
Grund für Verkaufsstopp und Fahrverbot ist laut Kawasaki Motors USA "mögliches Festfressen der Kurbelwellenlagerbuchse Nummer 5". Offenbar wurden im Werk einige Schrauben mit zu hohem Drehmoment angezogen, dadurch ist das Spiel an der betreffenden Stelle zu gering. Ölfilm und Schmierung des Gleitlagers werden beeinträchtigt, Reibung und Verschleiß erhöht.
Zu wenig Spiel am Kurbelwellen-Gleitlager
Bei betroffenen Motorrädern des Typs Kawasaki Ninja ZX-6R (ZX636J) kann es demnach zu "Leistungsverlust während der Fahrt" kommen. Das wiederum kann Irritationen des Fahrers und indirekt oder gar direkt gefährliche Situationen auslösen. Im "worst case" – Absterben oder gar Festgehen des Motors – kann es zum Sturz kommen. Immerhin 124 PS bei 13.000/min, mit Ram-Air-Effekt bis zu 129 PS nennt Kawasaki für den supersportlichen Reihenvierzylinder-Motor mit 636 Kubik – bei uneingeschränkter Funktion.
Rückruf und Fahrverbot in den USA
Im Händler-Rundschreiben von Kawasaki Motors USA ist "die schnellstmögliche Reparatur" sowie deren "baldmöglichste Veranlassung" angekündigt. Bis dahin gilt für Händler der Verkaufsstopp, für Besitzer das Fahrverbot – in den USA. Ein amtlicher Rückruf durch die US-Behörde (NHTSA) liegt inzwischen ebenfalls vor, versehen mit diesem Warnhinweis: "Urgent – Do not drive this vehicle" ("Dringend – Nicht fahren mit diesem Fahrzeug").
Kawasaki Ninja ZX-6R – Rückruf in Deutschland (Update)
Und in Europa? In der Rückruf-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist kein entsprechender Eintrag zu finden. Doch am 4. Juli 2025 gingen Schreiben von Kawasaki an die über das KBA ermittelten Halter raus, die den Rückruf ankündigen, der wie folgt ablaufen soll:
"Kawasaki hat sich entschlossen, eine Rückrufaktion durchzuführen, um das Hauptlager der Kurbelwelle zu überprüfen und die Befestigungsschrauben des Kurbelgehäuses korrekt festzuziehen. Die für Sie kostenlose Reparaturmaßnahme wird ca. 50 Minuten dauern. Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird Ihr Händler Sie weiter beraten. Bitte setzen Sie sich umgehend mit einem Kawasaki-Vertragshändler bzw. Kawasaki-Servicepartner für Motorräder in Verbindung, um einen Termin für die Durchführung des Rückrufs zu vereinbaren."