KBA kontaktiert 200.000 Halter: Warum das kein Grund zur Sorge ist

Kraftfahrt-Bundesamt schreibt Fahrzeughalter an
200.000 Halter vom KBA kontaktiert

ArtikeldatumVeröffentlicht am 25.06.2026
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Digitales Cockpit der Suzuki DR-Z4SM mit Tacho, Ganganzeige, Kilometerzähler und Kontrollleuchten.
Foto: Jörg Künstle

Wer in den nächsten Wochen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhält, braucht sich nicht zu sorgen: Es geht weder um einen Rückruf noch um eine behördliche Maßnahme. Dahinter steckt die bundesweite Fahrleistungserhebung 2026.

Es geht um die Kilometerstände

Die ausgewählten Teilnehmer sollen die Kilometerstände ihrer Fahrzeuge zu zwei festgelegten Zeitpunkten melden. So lässt sich die tatsächliche Fahrleistung in einem bestimmten Zeitraum berechnen. Diese Informationen bilden eine wichtige Grundlage für Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte, Unfallforschung sowie Umwelt- und Klimaanalysen.

Was in dem KBA-Schreiben steht

Der Brief enthält alle wichtigen Informationen zur Teilnahme und erklärt, wie die Daten online oder per Post übermittelt werden können. Abgefragt werden unter anderem:

  • aktueller Kilometerstand
  • Kilometerstand zu einem zweiten Stichtag
  • Angaben zur Fahrzeugnutzung (privat oder gewerblich)

Die Befragung läuft in sechs Wellen zwischen Juni 2026 und September 2027, jeweils mit etwa neun Wochen Abstand.

200.000 Fahrzeughalter per Zufallsprinzip

Für die Erhebung wählt das KBA rund 200.000 Fahrzeughalter per Zufallsprinzip aus dem Zentralen Fahrzeugregister aus. Betroffen sein können alle Fahrzeugarten: Motorräder, Pkw und auch Nutzfahrzeuge.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums

Die Befragung erfolgt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) koordiniert das Projekt, während das KBA die Halter direkt anschreibt.

Ist Teilnahme verpflichtend?

Die Teilnahme ist freiwillig. Niemand muss die Fragen beantworten. Das KBA betont jedoch, dass jede Rückmeldung die Qualität der Ergebnisse verbessert, da die Daten auf den gesamten Fahrzeugbestand hochgerechnet werden.

Datenschutz hat dabei oberste Priorität

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Fahrleistungserhebung genutzt und gemäß DSGVO verarbeitet. Spätestens drei Monate nach Abschluss der jeweiligen Befragung werden sie gelöscht.

Für diese Zwecke werden die Daten genutzt

Die Fahrleistung von Fahrzeugen ist eine zentrale Kennzahl der Verkehrsforschung. Sie hilft bei:

  • der Planung und dem Ausbau von Straßen,
  • der Analyse von Unfallrisiken,
  • der Berechnung von Energieverbrauch und Emissionen.

Zudem liefern die Daten Einblicke in die Nutzung verschiedener Fahrzeugtypen – privat wie gewerblich.

Erste neue Daten seit 2014

Die letzte Fahrleistungserhebung fand 2014 statt. Damals legten private Pkw im Schnitt 12.300 Kilometer pro Jahr zurück.

Die neue Studie soll zeigen, wie sich das Mobilitätsverhalten seitdem verändert hat – etwa durch Homeoffice, kürzere Pendelwege, den wachsenden Einsatz von Elektrofahrzeugen und neue Mobilitätsangebote.

Weitere Untersuchung mit Kameras und Sensoren

Parallel zur Halterbefragung läuft eine zweite Untersuchung: An 520 Standorten in 52 Städten und Landkreisen erfassen Kameras und Sensoren die Fahrzeuganzahl und Herkunft. Laut BASt werden dabei keine Kennzeichen gespeichert.

Umfrage bis 2027, Veröffentlichung 2028

Die Datenerhebung endet Anfang 2027, die Auswertung soll Mitte 2028 abgeschlossen sein. Eine Veröffentlichung ist für Ende 2028 geplant.

Fazit